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ZTV-Lsw 06
Text gilt ab: 30.03.2007

4. Beibehaltung der Gültigkeit

Das ARS Nr. 30/1997 vom 27. Juni 1997 (Einführung der Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Bohrpfahlgründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden an Straßen (Ergänzungen 97)), in Bayern eingeführt mit IMS der Obersten Baubehörde vom 2. Oktober 1997 Az.: IID9-43813-004/92, behält seine Gültigkeit: Soweit in den „Ergänzungen 97“ auf die ZTV-Lsw 88 Bezug genommen wird, sind künftig die ZTV-Lsw 06 zu beachten.