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ZTV-Lsw 06
Text gilt ab: 30.03.2007

2. Anwendung

Die ZTV-Lsw 06 werden hiermit bekannt gegeben. Sie sind beim Bau von Lärmschutzwänden an Bundesfernstraßen ab sofort in allen neuen Bauverträgen aufzunehmen.
Beim Bau von Lärmschutzwänden an Staatsstraßen und den von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen ist analog zu verfahren.