Inhalt

ZALGM
Text gilt ab: 29.04.2023
Fassung: 29.09.1992
§ 2
Ziele des Vorbereitungsdienstes
(1) 1Aufgabe des Vorbereitungsdienstes ist die theoretisch fundierte schulpraktische Ausbildung für die Tätigkeit im Lehramt an Grundschulen bzw. im Lehramt an Mittelschulen (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayLBG). 2Die Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen sollen schulpraktisch, pädagogisch und didaktisch ausgebildet und gefördert sowie auf ihre Tätigkeit und Verantwortung als Lehrkräfte an Grund- oder Mittelschulen vorbereitet werden. 3Dabei ist dem Ziel einer inklusiven Ausgestaltung der Grund- und Mittelschulen Rechnung zu tragen.
(2) Die Ausbildung umfasst Inhalte und Kompetenzbereiche aus den Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie schulrechtliche Grundlagen und staatsbürgerliche Bildung.