Inhalt

ZALGM
Text gilt ab: 29.04.2023
Fassung: 29.09.1992
§ 16
Kompetenzbereiche und Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst Bereiche der Pädagogik und der Psychologie, die Didaktik der Fächer, ausgewählte Schwerpunkte aus dem Schulrecht und der Schulkunde sowie Fragen der staatsbürgerlichen Bildung. 2Eine Grundlage für diese Ausbildung sind die in der LPO I festgelegten Inhalte und Kompetenzen bezogen auf Erziehungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. 3Im Mittelpunkt des Vorbereitungsdienstes steht deren reflektierte Umsetzung in die Tätigkeitsfelder an der jeweiligen Schulart. 4Die fachdidaktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst umfasst die Planung und Gestaltung kompetenzorientierten Unterrichts, insbesondere in den Studienfächern bzw. Fächerverbünden für das Lehramt an Grundschulen bzw. das Lehramt an Mittelschulen.
(2) In der Ausbildung sind auf der Grundlage der Lehrpläne und sonstiger amtlicher Vorgaben insbesondere folgende Kompetenzbereiche und Inhalte, die untereinander in Beziehung stehen, zu berücksichtigen:
1.
Kompetenzbereich Erziehen
a)
Sicherung des Bildungsanspruchs der Schüler und Schülerinnen
aa)
Werteerziehung
bb)
Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung
cc)
Förderung des selbstbestimmten Lernens
dd)
Geschlechtergerechte Erziehung
ee)
Interkulturelle Erziehung
ff)
Anbahnung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensführung
gg)
Aufbau von Medienkompetenz
b)
Führung der Schüler und Schülerinnen
aa)
Lehrerpersönlichkeit
bb)
Soziales Handeln, Gruppenprozesse
cc)
Selbstverantwortetes Handeln
dd)
Gesprächsstrategien
ee)
Regeln und Rituale
c)
Präventives Handeln
aa)
Analyse von Erziehungssituationen
bb)
Risiken des Kindes- und Jugendalters
cc)
Erziehung zu Toleranz
dd)
Sucht- und Gewaltprävention
ee)
Erziehungsmaßnahmen, Interventionen
d)
Reagieren in Konfliktsituationen
aa)
Ursachen von Konflikten und Unterrichtsstörungen
bb)
Verhalten in Konfliktsituationen
cc)
Strategien zur Konfliktprävention und -lösung
2.
Kompetenzbereich Unterrichten
a)
Planung von Unterricht
aa)
Pädagogische und psychologische Erkenntnisse
bb)
Fachwissenschaftliche und -didaktische Erkenntnisse
cc)
Amtliche Vorgaben
dd)
Ziele und Inhalte, Aufgabenstellungen, Unterrichts- und Sozialformen, Methoden und Medien
b)
Gestaltung von Lernumgebungen
aa)
Kontext, Situiertheit und Lernausgangslage
bb)
Individuelle Förderung
cc)
Praxisbezug im Bereich der Mittelschule
dd)
Anwendung, Transfer und Vernetzung
c)
Förderung, Reflexion und Analyse von Lernprozessen
aa)
Lern- und Leistungsbereitschaft
bb)
Entwicklung von Methodenkompetenz
cc)
Lern- und Arbeitsstrategien
dd)
Selbststeuerung, Kooperation und Selbstreflexion
ee)
Konstruktives Rückmelden
ff)
Beurteilung von Unterricht und Lernprozessen
d)
Einblick in verschiedene Organisationsformen
aa)
Ganztagsangebote
bb)
Weitere Organisationsformen in Grund- und Mittelschule
3.
Kompetenzbereich Beraten
a)
Diagnose individueller Lernvoraussetzungen
aa)
Lernvoraussetzungen und Lernprozesse
bb)
Fachspezifische Lernstandsdiagnosen
cc)
Schülerbeobachtungen
b)
Begleitung und Förderung individueller Leistungsentwicklungen
aa)
Schüler und Schülerinnen mit Lern-, Leistungsschwierigkeiten und -störungen
bb)
Schüler und Schülerinnen mit besonderen Begabungen
cc)
Zielvereinbarungen
dd)
Förderpläne
ee)
Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion
c)
Beratung von Schülern und Schülerinnen sowie Erziehungsberechtigten
aa)
Beratungsformen und Beratungsgespräche
bb)
Schullaufbahnberatung und Berufswahlberatung
4.
Kompetenzbereich Beurteilen
a)
Erhebung, Bewertung und Beurteilung fachlicher und überfachlicher Leistungen von Schülern und Schülerinnen
aa)
Lernausgangslage und individueller Lernfortschritt
bb)
Methoden der Leistungsbeobachtung
cc)
Formen der Leistungserhebung, -bewertung und -beurteilung
dd)
Transparenz von Leistungserhebungen, -bewertungen und -beurteilungen
b)
Reflexion und Analyse der eigenen Bewertungs- und Beurteilungspraxis
aa)
Interpretation der Leistungsergebnisse und Aufzeigen individueller Lernwege
bb)
Leistungsergebnisse als Lernerfolgskontrolle und Grundlage für die Weiterarbeit im Unterricht
5.
Kompetenzbereich Innovieren
a)
Weiterbildung
aa)
Reflexion eigener Kompetenzen und beruflicher Erfahrungen
bb)
Fort- und Weiterbildung als ständige Lernaufgabe
b)
Mitwirkung an der Entwicklung und Evaluation schulischer Arbeit
aa)
Einbringen von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Seminararbeit
bb)
Mitgestaltung der Schulkultur
cc)
Selbst- und Fremdevaluation der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
dd)
Beteiligung am Schulentwicklungsprozess
6.
Kompetenzbereich Kooperieren
a)
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern
aa)
Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen zur Sicherung grundlegender Bildung
bb)
Sicherung schul- und berufsbezogener Kompetenzen
cc)
Gemeinsame Maßnahmen der Inklusion
b)
Vereinbarung und Evaluation von Maßnahmen
aa)
Gemeinsames Erziehungs- und Unterrichtskonzept
bb)
Lebensbedeutsame Vorhaben und Initiativen
cc)
Gestaltung von Übergängen
dd)
Berufsorientierung
7.
Kompetenzbereich Organisieren
a)
Optimierung des Selbstmanagements
aa)
Qualität und Effizienz
bb)
Bewältigung von Belastungssituationen
b)
Organisation, Gestaltung und Verwaltung des Arbeitsfeldes
aa)
Rechtliche Vorgaben
bb)
Amtliches Schriftwesen
8.
Inklusive Pädagogik
a)
Inklusion als Aufgabe aller Schulen
b)
Organisation inklusiver Schulen
c)
Erziehung und Unterricht in kooperativen Lernformen und in der inklusiven Schule
d)
Interdisziplinäre Teamkooperation
e)
Inklusives Schulkonzept
f)
Externe Unterstützungssysteme
9.
Schulrecht und Schulkunde
a)
Rechtliche Grundsätze für Bildung und Erziehung
b)
Gliederung des Bildungssystems, Bildungswege
c)
Rechtliche Ordnung des Schulbetriebs
d)
Rechtliche Ordnung von Unterricht und Erziehung
e)
Rechte und Pflichten der Schüler
f)
Rechte und Pflichten der Lehrkräfte
g)
Kooperation von Schule und Erziehungsberechtigten
h)
Kooperation mit schulischen und außerschulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
i)
Schulaufsicht und Schulverwaltung
10.
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und ihre Bedeutung für die Schule
a)
Begründung und Rechtfertigung öffentlicher Herrschaftsgewalt
b)
Die politische Ordnungsform der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern und ihre Begründung
c)
Kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Ordnungsideen der Gegenwart
d)
Der politische Prozess in der parlamentarischen Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
e)
Ökonomische, ökologische, soziologische Grundprobleme der Gesellschaft
f)
Besondere Unterrichtsinhalte im Rahmen der politischen Bildung.
(3) 1Alle Kompetenzbereiche und Inhalte sind in enger Anlehnung an die Schulpraxis zu behandeln. 2Da inklusiver Unterricht die Aufgabe aller Schulen ist, sind bei den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern entsprechende Kompetenzen aufzubauen. 3Wünschen der Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen wird auf der Ebene des Seminars nach Möglichkeit Rechnung getragen.
(4) 1Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die das Studium für das Lehramt an Grund- bzw. Mittelschulen durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder durch ein Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft erweitert haben, beziehen sich die Inhalte der fachspezifischen Ausbildung auch auf die Praxis der Beratung in der Schule, insbesondere auf Schullaufbahnberatung, auf Untersuchung und Beratung von Schülern und Schülerinnen auf der Grundlage von Tests bzw. bei Psychologie von psychologischen Diagnoseverfahren, auf Unterstützung von Schule und Lehrkräfte durch die Schulberatung und auf Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. 2Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen oder der Schulpsychologin sind zu berücksichtigen.
(5) Für Lehramtsanwärter und Lehramtsanwärterinnen, die die Erste Lehramtsprüfung in einer Fächerverbindung mit Evangelischer oder Katholischer Religionslehre oder mit der Didaktik eines dieser Fächer abgelegt haben, finden in angemessenem Umfang Seminarveranstaltungen zur Didaktik der Evangelischen oder Katholischen Religionslehre statt.
(6) Die Bestimmungen dieser Ausbildungsordnung gelten auch für zulässige Erweiterungen (§ 35 Abs. 2 , § 37 Abs. 2 LPO I).