Inhalt

WkPV
Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 03.03.1998
§ 6
Finanzplanung
Der fünfjährige Finanzplan besteht aus
1.
einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und
2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.