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WNGebO
Text gilt ab: 01.08.2005
Fassung: 07.11.1995
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Anlage
Nutzungsgebührenverzeichnis
Tarif-Nr.
Benutzungsart
Nutzungsgebühr
1
Flußkraftwerke mit einer mitlleren Leistung, gemessen an der Turbinenwelle,


über 1 100 bis 1 500 kW
3,5 €
Jahresgebühr

über 1 500 bis 1 900 kW
5,5 €
je kW mittlere

über 1 900 kW
7 €
Leistung

2
Ausleitungskraftwerke
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 zuzüglich 30 v.H. (Ausleitungszuschlag)

3
Pumpspeicherkraftwerke

3.1
Pumpspeicherung in Speicherbecken
25 v.H. der Jahresgebühr nach Tarif-Nr. 1
3.2
Pumpspeicherung in Kraftwerkstreppen
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nr. 1 (Flußkraftwerke) oder Nr. 2 (Ausleitungskraftwerke) zuzüglich 25 v.H. der Gebühren nach Tarif-Nr. 1 (Pumpspeicherzuschlag)

4
Kraftwerksneubauten
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 3 ermäßigen sich für die ersten zehn Betriebsjahre um die Hälfte (Anlaufzeit)

5
Kraftwerke an Gewässern, deren Ausbaustrecke (Flußstrecke, die den Kraftanlagen zugeordnet ist) nur zum Teil im Eigentum des Freistaates Bayern steht
Die Jahresgebühren nach Tarif-Nrn. 1 bis 4 entsprechend dem Eigentumsanteil des Freistaates Bayern an der Ausbaustrecke