Inhalt

KInvFR
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

8. Förderzeitraum

1Investitionen können nur gefördert werden, wenn sie erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheids bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden. 2Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden.