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KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016

24.   Nicht im Leistungsbetrieb befindliche Anlagen

1Soweit das StMI keine gesonderten Regelungen per IMS trifft, gelten diese Richtlinien auch für Kernkraftwerke, die sich nicht mehr im Leistungsbetrieb befinden und noch nicht kernbrennstofffrei sind. 2Wenn eine kerntechnische Anlage kernbrennstofffrei ist, kann die Notfallplanung aufgehoben werden. 3Hierbei ist zu prüfen, ob durch die Notfallplanung auch andere Gefahrenpotenziale mit abgedeckt wurden, z.B. Brennelemente-Zwischenlager. 4In diesem Fall ist die Planung entsprechend anzupassen.