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Text gilt ab: 30.05.2007
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Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 - FwDV 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"

AllMBl. 2007 S. 248


2153-I
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 – FwDV 1
„Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 9. Mai 2007 Az.: ID2–2212.01–1
An
die Regierungen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Landesfeuerwehrschulen
Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung – AFKzV“ des Arbeitskreises V „Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 6./7. September 2006 beschlossen, die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 „Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ zur bundeseinheitlichen Einführung zu empfehlen.
Die vorliegende Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (Stand März 2007) beinhaltet die Grundlagen, um die Grundtätigkeiten im Feuerwehreinsatz bundesweit einheitlich auszubilden.
Den Feuerwehren Bayerns wird empfohlen, bei Aus- und Fortbildung sowie im Einsatz nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 zu verfahren.
Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg.
Mit Bekanntmachung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 werden die folgenden Feuerwehr-Dienstvorschriften außer Kraft gesetzt:
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1 „Grundtätigkeiten – Löscheinsatz und Rettung“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 27. Juli 1995, AllMBl S. 686),
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/2 „Grundtätigkeiten – Technische Hilfeleistung und Rettung“ (eingeführt mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 17. Juni 1999, AllMBl S. 558).
Schuster
Ministerialdirektor