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Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr

AllMBl. 1992 S. 889


9210-B
Vergütungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses für die Prüfung der Bewerber um die amtliche Anerkennung als Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr
vom 9. September 1992 Az.: 7351a-VII/5c-40 868,
geändert durch Bekanntmachung vom 12. November 2001 (AllMBl S. 856)
Beim Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 24. Mai 1972 (BGBl I S. 854) ein Prüfungsausschuss für die Prüfung der Bewerber um die Anerkennung als amtlich anerkannter Sachverständiger oder als amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet.
Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen werden für eine Tätigkeit im Prüfungsverfahren folgende Vergütungen festgesetzt: