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Text gilt ab: 07.02.2000
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914-B

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und Neun Technische Lieferbedingungen (TL)

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 13. Januar 1998, Az. IID9-43345-001/94

(AllMBl. S. 81)

Zitiervorschlag:

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
die Staatlichen Hochbauämter
die Straßenverkehrsbehörde
nachrichtlich:
die Oberfinanzdirektionen*)
die Hochschulbauämter
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
Verzeichnis der Anlagen
Tabelle 5: Geeignete transportable Schutzeinrichtungen
Bild 2: Einsatzbereiche für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Straßen

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern