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TL-Streu
Text gilt ab: 30.06.2003
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913-B

Technische Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003
(TL-Streu)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. Juni 2003, Az. IID1-43315-012/97

(AllMBl. S. 217)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über Technische Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL-Streu) vom 5. Juni 2003 (AllMBl. S. 217)

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
nachrichtlich an
die Oberfinanzdirektionen
die Staatlichen Hochbauämter
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
I.
Die Technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL-Streu), berücksichtigen die Güteanforderungen und Güteüberwachungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes unter Beachtung der eingeführten europäischen Normen.
II.
Die TL-Streu wurden durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 18/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen veröffentlicht. Sie sind künftig bei der Lieferung von Streustoffen für Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und den von den Straßenbauämtern (Straßen- und Wasserbauamt) betreuten Kreisstraßen anzuwenden und den Lieferverträgen als Vertragsbestandteil zu Grunde zu legen. Die vom Bieter ausgefüllten Produktbeschreibungen werden ebenfalls Vertragsbestandteil.
Den kommunalen Straßenbauverwaltungen wird die Anwendung dieser Technischen Lieferbedingungen empfohlen.
III.
Die technischen Lieferbedingungen für Streustoffe des Straßenwinterdienstes, Ausgabe 2003 (TL-Streu) können beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Poxleitner
Ministerialdirektor