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Text gilt ab: 27.12.1994
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912-B

Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege – Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2), Ausgabe 1993

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 24. November 1994, Az. IIZ7-4021.3-003/94

(AllMBl. S. 1032)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege – Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2), Ausgabe 1993 vom 24. November 1994 (AllMBl. S. 1032)

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
nachrichtlich an
die Oberfinanzdirektionen
die Finanzbauämter
die Staatlichen Hochbauämter
die Landkreise
die Gemeinden
Die „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege - Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP 2) “, Ausgabe 1993 sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr*) und den Straßenbauverwaltungen der Länder aufgestellt worden.
Die RAS-LP 2 ersetzen die bislang angewandten Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 2: Grünflächen - Planung, Ausführung, Pflege (RAS-LG 2), Ausgabe 1980, eingeführt mit Rundschreiben vom 02.06.1981 Gz IIZ7-9511 d 6.
Die RAS-LP 2 enthalten Regeln und Hinweise für das Vorgehen bei der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie für die baureife Ausarbeitung, Durchführung, Entwicklung und Pflege landschaftspflegerischer Maßnahmen.
Die RAS-LP 2 sind bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an den in der Betreuung der Autobahndirektionen und Straßenbauämtern stehenden Straßen zu beachten.
Art und Detaillierungsgrad der im Rahmen der Ausführungsplanung zu erstellenden Unterlagen sind entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalles festzulegen.
Den Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, bei landschaftspflegerischen Maßnahmen im Rahmen von Straßenbauvorhaben die RAS-LP 2 entsprechend anzuwenden.
Die RAS-LP 2 können auch für andere Fachbereiche bei der Planung und Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen hilfreich sein.
Die RAS-LP 2 sind bei der Geschäftsstelle der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Postfach 50 13 62, 50973 Köln**), zu beziehen.
I.A.
Dr. Brugger
Ministerialdirektor
EAPl 631
GAPl 4021
AllMBl 1994 S. 1032

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
**) [Amtl. Anm.:] nunmehr: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln