Inhalt

FiAbgaR
Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Maßnahmen der Antragsteller auf bayerische Fischgewässer beziehen oder in anderer Weise der bayerischen Fischerei zugute kommen.

4.2 

Die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn gilt mit der Antragstellung (Eingang bei der Förderstelle) als erteilt, sofern der Antrag die Anforderungen nach Nr. 7.2.1 Satz 3 erfüllt.
Daraus kann jedoch kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Der Antragsteller hat das volle Finanzierungsrisiko zu tragen.