Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Anerkennung von Wildparken
Bereich erweitern
I. Als Wildparke sind vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anerkannt:
Inhalt
Text gilt ab: 18.12.1986
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
792-W
Anerkennung von Wildparken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 18. Dezember 1986, Az. R 4-7952-10
(LMBl. 1987 S. 21)