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Text gilt ab: 01.01.1999

5 Sanierung von Wildbacheinzugsgebieten

Die Sanierung der Berggebiete als Staatsaufgabe umfasst alle Maßnahmen, die im Niederschlagsgebiet eines Wildbaches notwendig sind, um das Abfließen des Niederschlagswassers auf das natürliche Maß zurückzuführen und die Erosion einzudämmen. Dazu gehören insbesondere
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Gewässerausbauten,
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die Lebendverbauung der Wundhänge,
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die Weidefreistellung erosionsgefährdeter Lagen,
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die Aufforstung außerhalb des Wirtschaftswaldes,
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Lawinenverbauungsmaßnahmen im landeskulturellen Interesse,
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die wegemäßige Erschließung und die Sanierung der Alm-/Alpgebiete,
um die landschaftsschonende Nutzung der Wildbachniederschlagsgebiete durch die bergbäuerliche Land- und Forstwirtschaft auch in Zukunft sicherzustellen. Die Zugehörigkeit zu einem Wildbacheinzugsgebiet ergibt sich aus dem Wildbachverzeichnis, das von der WWV geführt wird.
Projekte zur Sanierung von Wildbacheinzugsgebieten, die
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die Kriterien der Schutzwaldsanierung (siehe Nr. 2.1 und „Anweisung zur Schutzwaldsanierungsplanung “) erfüllen, werden nach Nr. 2 behandelt.
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diese Kriterien nicht erfüllen, richten sich nach den folgenden Grundsätzen:

5.1 Aufgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung

Aufgaben der WWV bei der Sanierung von Wildbacheinzugsgebieten sind technische oder ingenieurbiologische Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser, Muren, Lawinen, Steinschlag, Erosion und Massenbewegung im Sinne einer Integralmelioration nach DIN 19663.
Dazu zählen insbesondere wasserwirtschaftliche Maßnahmen zum Erosionsschutz, wie:
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Wildbachverbauung,
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ingenieurbiologischer Verbau größerer Erosionsflächen oder stark erosionsbedrohter Flächen,
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Lawinenverbauung im landeskulturellen Interesse,
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Weidefreistellung erosionsgefährdeter Lagen oder von Waldweideflächen durch Auszäunen.

5.2 Aufgaben der Staatsforstverwaltung

Eine geschlossene, strukturierte und gemischte Dauerbestockung mit standortsgemäßen Baumarten des Bergwaldes erfüllt die Schutzfunktionen optimal.
Im Staatswald ist die Bewirtschaftung vorrangig auf die Schaffung bzw. Erhaltung solcher Waldstrukturen ausgerichtet.
Im Privat- und Körperschaftswald wird die besondere Bedeutung des Waldes in Wildbacheinzugsgebieten bei der Förderung (Beratung, finanzielle Hilfen) der Waldbesitzer sowie bei Betriebsleitung und -ausführung im Körperschaftswald berücksichtigt.
Konkrete Maßnahmen bei der Sanierung von Wildbacheinzugsgebieten können insbesondere sein:
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Verjüngungsmaßnahmen und Aufforstungen,
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Umbau geschädigter oder nicht standortsgerechter Bestände,
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ingenieurbiologische Maßnahmen bei kleineren Erosionsflächen, Rutschungen und Abbrüchen,
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Pflegemaßnahmen älterer Sanierungspflanzungen auf der Grundlage der dokumentierten Übergabe,
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Vermeidung des Eintrags von Wildholz in Wildbäche im Zuge von Pflege und Holzernte,
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Trennung von Wald und Weide (vgl. Nr. 7.3).