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Text gilt ab: 08.11.2004
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Zuständigkeiten im Pflanzenschutzrecht

AllMBl. 2004 S. 617


7823-L
Zuständigkeiten im Pflanzenschutzrecht
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Landwirtschaft und Forsten
vom 8. November 2004 Az.: L 2/R 5-7321-1250
Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie des Innern folgende Bekanntmachung:
Am 1. August 2003 ist das Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Agrarbereich vom 24. Juli 2003 (GVBl S. 470) in Kraft getreten. § 1 des Gesetzes betrifft den Erlass des Gesetzes über Zuständigkeiten und den Vollzug von Rechtsvorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZuVLFG). Mit diesem Gesetz wurde gleichzeitig das Gesetz über die Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (ZustGELF) vom 19. April 1986 (GVBl S. 49) abgelöst.
Die pflanzenschutzrechtlichen Zuständigkeiten sind in Art. 8 ZuVLFG geregelt. Die Neuregelung beruht vorrangig auf der umfassenden Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl I S. 971). Darüber hinaus wurden bislang bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelte Zuständigkeiten auf die einzelnen Fachbehörden der Landwirtschaftsverwaltung übertragen.