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Text gilt ab: 01.07.1978

3. Freibetrag bei Verkaufserlösen

Bei einer Veräußerung von Grundstücken geringen Ausmaßes, die im Verhältnis zur Gesamtgröße der Siedlerstelle unbedeutend und für die Existenz der Siedlerfamilie unerheblich sind, kann auf die Ausübung des Wiederkaufsrechts ohne Zahlung eines Wertausgleichs verzichtet werden, sofern der Gesamterlös einen Betrag von 5 000,- DM1 nicht übersteigt. Das gilt insbesondere für Straßengrundabtretungen und Grenzberichtigungen. Der in Bagatellfällen festgesetzte Freibetrag darf zwar öfters, jedoch nur bis zu insgesamt 5 000,- DM2 zugestanden werden.

1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr 2500 €
2 [Amtl. Anm.:] Nunmehr 2500 €