Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2001

Fünfter Teil
Leistungsnachweise

16.1.2
Für die Bewertung von Vortragserstattungen, Gesprächsführungen und praktischen Schulaufgaben können Bewertungsbögen nach Anlage 3 verwendet werden.
18.1.1
Werden Leistungen nach Punktezahlen bewertet, so ist für die Umrechnung folgender Schlüssel zu verwenden:
Note 1:
92
100
Punkte
Note 2:
81
91
Punkte
Note 3:
67
80
Punkte
Note 4:
50
66
Punkte
Note 5:
30
49
Punkte
Note 6:
0
29
Punkte.