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Text gilt ab: 01.09.2001
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Richtlinien zum Schulbetrieb an der staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft

AllMBl. 2001 S. 406


7803.1-L
Richtlinien zum Schulbetrieb an der staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Landwirtschaft und Forsten
vom 10. September 2001 Az.: A 5-7156.2-240
Auf Grund von Art. 45 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-K) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten folgende Richtlinien:
Hinweis: Die Richtlinien gliedern sich analog zur Schulordnung. Bei der Nummerierung, umfassend die Nrn. 3.1 bis 45.1.1, bezieht sich die erste Ziffer auf den Paragrafen der Schulordnung, die zweite Ziffer auf dessen Absatz, die dritte Ziffer auf den jeweiligen Satz.