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Text gilt ab: 03.04.1981
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Richtlinien zur Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen (Mittelständisches Messeprogramm)

WVMBl. 1981 S. 36


7071-W
Richtlinien zur Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen (Mittelständisches Messeprogramm)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr
vom 3. April 1981 Az.: 4916 – IV/1 – 5126
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr fördert auf der Grundlage des Mittelstandsförderungsgesetzes nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom 14. August 1973 (WVMBl. S. 159) die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen (Messebeteiligung).
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.