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Feststellung und Anordnung von Zahlungen bei der Durchführung von Bauaufgaben

AllMBl. 2002 S. 919


630-B
Feststellung und Anordnung von Zahlungen bei der Durchführung von Bauaufgaben
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 18. September 2002 Az.: IIZ4-0744-01/02
An die
nachgeordneten Behörden der Staatsbauverwaltung
Zum Vollzug der VV zu Art. 70 BayHO wird für die Feststellung und Anordnung von Zahlungen in der Staatsbauverwaltung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen festgelegt: