Inhalt

Text gilt ab: 20.05.1996
Nächstes Dokument (inaktiv)

3. Meldung

Die Erhebungsbögen werden von dem Wasserwirtschaftsamt ausgefüllt, in dessen Bezirk sich der Unfall ereignet hat und in zweifacher Fertigung (Farben weiß und rosa) an das Landesamt für Wasserwirtschaft weitergeleitet. War das Wasserwirtschaftsamt zu einem Unfall nicht zugezogen, so fordert die zuerst mit dem Unfall befasste, nach Nummer l meldepflichtige Dienststelle, beim Wasserwirtschaftsamt einen Erhebungsbogen an und sendet ihn ausgefüllt zurück (dreifach). Soweit erforderlich, vervollständigt das Wasserwirtschaftsamt (gegebenenfalls nach Rücksprache mit der meldenden Dienststelle) den Erhebungsbogen und leitet zwei Fertigungen an das Landesamt für Wasserwirtschaft weiter.
Das Landesamt für Wasserwirtschaft übersendet die Bögen in einfacher Fertigung (Farbe weiß) vierteljährlich dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung.
I.A.
Prof.Dr.Buchner
Ministerialdirektor
EAPl 170
GAPl 4519 AllMBl 1996 S. 266