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Text gilt ab: 01.01.1998

7.2. 

Die Regierungen erstellen eine Liste, auf der von jedem Antrag folgende Daten enthalten sein müssen:
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Träger (einschließlich Anschrift)
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Ort der Maßnahme
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Art der Maßnahme
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zuwendungsfähige Personalkosten insgesamt
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Förderungsbetrag.
Diese Zusammenstellung (zweifach) und die ausführliche Beschreibung jeder neuen Maßnahme (einfach) legen die Regierungen bis zum 1. Mai eines Jahres beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vor.