Inhalt

Text gilt ab: 25.01.1993
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren

AllMBl. 1993 S. 70


2152-I
Verhalten in Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern
sowie für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 30. Dezember 1992 Az.: ID1-2203.1/1 und III/2 O 4166-8/83934
Die Sicherheit der Schüler in den Schulen bei Bränden und sonstigen Gefahren erfordert eine Reihe vorbeugender Maßnahmen und Verfahrensvorschriften, durch die eine sofortige Alarmierung innerhalb der Schule, die Schadensmeldung, die ersten Hilfeleistungen und die schnelle Räumung der Schulen sichergestellt werden.