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Text gilt ab: 22.02.1999
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2129.2-U

Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1: Deponien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 24. Juli 1998, Az. 8/33-8740/26-1997/11

(AllMBl. S. 673)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen über Technische Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen – WÜ 98 Teil 1: Deponien vom 24. Juli 1998 (AllMBl. S. 673), die durch Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (AllMBl. S. 209) geändert worden ist

An die Regierungen
die Landkreise und kreisfreien Städte
das Bayerische Landesamt für Umweltschutz
das Bayerische Geologische Landesamt
das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft
die Wasserwirtschaftsämter
nachrichtlich an
die Kommunalen Spitzenverbände
die Abfallentsorgungszweckverbände in Bayern
Zur Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser bei Deponien wird folgendes bekanntgegeben:

1   Einführung

Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat neugefasste Technische Regeln zur Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie von oberirdischen Gewässern bei Deponien erarbeitet, das geänderten rechtlichen und fachlichen Vorgaben der TA Abfall Anhang G, der auch für die TA Siedlungsabfall Anwendung findet, sowie Erkenntnissen aus der Überwachung seit der Erstellung der LAGA-Richtlinie WÜ 77 Rechnung trägt. Es richtet sich an die für den Vollzug des Abfallrechts zuständigen Behörden und im Rahmen der Eigenüberwachung an die Deponiebetreiber.
Unter Hinweis auf Nr. 4.2.1 der TA Siedlungsabfall und im Sinn einer ländereinheitlichen Praxis werden die Technischen Regeln mit der Bitte um Beachtung eingeführt. Die „Technischen Regeln für die Überwachung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser sowie oberirdischer Gewässer bei Abfallentsorgungsanlagen - WÜ 98 Teil 1: Deponien“ sind in den „Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)“ Nr. 28 veröffentlicht. Die Mitteilung 28 (ISBN 3 503 05094 9) ist beim Erich Schmidt Verlag, 10785 Berlin, erschienen.

2   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1998 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen – WÜ 77 – Umfang der Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich von Abfallbeseitigungsanlagen vom 23. Januar 1980 (LUMBl S. 27) außer Kraft.

I.A.
Prof. Dr. Buchner
Ministerialdirektor
EAPl 170
GAPl 8741
AllMBl 1998 S. 673