Inhalt

Text gilt ab: 22.02.1999

2   Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 1998 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Vorgehen bei physikalischen und chemischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Abfällen – WÜ 77 – Umfang der Überwachung von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser im Bereich von Abfallbeseitigungsanlagen vom 23. Januar 1980 (LUMBl S. 27) außer Kraft.