Inhalt

Text gilt ab: 25.05.1998

5.  

Die verantwortliche Übernahme der Pflege der verwaisten israelitischen Friedhöfe durch den Landesverband schließt nicht aus, dass sich die Gemeinden und Landkreise der Erhaltung und Pflege der Grabstätten über ihre vorstehend genannten Pflichten hinaus besonders annehmen.

5.1  

Schon bisher haben sich erfreulicherweise in zahlreichen Fällen Jugendgruppen für Pflegearbeiten in israelitischen Friedhöfen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Pflegearbeiten sollen sich jedoch auf gärtnerische Arbeiten, d.h. Grasschneiden, Beseitigen von Unkraut und Gestrüpp, beschränken. Derartige Aktionen sollten auch wegen ihrer besonderen politischen Bedeutung gefördert werden. Die Zustimmung des Landesverbandes ist jeweils vor Beginn der Aktion einzuholen.

5.2  

Der witterungsbedingte Verfall von Grabdenkmälern hat rapide zugenommen. Mit dem Steinzerfall geht der Verlust der Lesbarkeit von Grabinschriften Hand in Hand.
Da eine Konservierung nur in Ausnahmefällen möglich ist, wäre es wünschenswert und läge auch im kultur- und heimatgeschichtlichen Interesse von Gemeinden und Landkreisen, die Friedhöfe zu dokumentieren. Die staatlichen Friedhofsmittel können dazu allerdings nicht eingesetzt werden. Interessierte Kommunen können sich beim Landesverband über Dokumentationen informieren, die eine Reihe von Gemeinden und Landkreisen bereits erstellt hat.