Inhalt

Text gilt ab: 25.05.1998

4.  

Die Durchführung der Aufgaben des Landesverbandes liegt im öffentlichen Interesse. Um einen effektiven Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten, bedarf der Landesverband der Unterstützung durch staatliche Behörden und durch die Kommunen.

4.1  

Die Gemeinden und Landkreise werden gebeten, den Landesverband generell, insbesondere bei der Ausschreibung der Betreuungsarbeiten und der Prüfung der Kostenvoranschläge, der Gewinnung geeigneter Firmen für die Pflegearbeiten, der Überwachung der Arbeiten und der Prüfung der Rechnungen durch die Stadt- und Kreisbauämter/Kreisfachberater für Gartenbau zu unterstützen.

4.2  

Die Gemeinden, in deren Gebiet israelitische Friedhöfe gemäß Nummer 1 liegen, werden gebeten, dem Landesverband auf Anfrage geeignete Personen als Friedhofspfleger vorzuschlagen, die Arbeit der bestellten Friedhofspfleger zu unterstützen und zu überwachen sowie die von den Friedhofspflegern für den Landesverband zu erstellenden Arbeitsberichte nach Prüfung zu bestätigen.

4.3  

Zum Schutze der verwaisten und geschlossenen israelitischen Friedhöfe werden die Gemeinden gebeten - soweit das noch nicht geschehen ist -, an gut sichtbarer Stelle der Friedhofszugänge in einfacher aber dauerhafter Form Tafeln mit folgender Inschrift anbringen zu lassen:
„Dieser Friedhof wird dem Schutz der Allgemeinheit empfohlen. Beschädigungen, Zerstörungen und jeglicher beschimpfende Unfug werden strafrechtlich verfolgt (§§ 168, 304 StGB).
                       Gemeinde ______________“
Die entstehenden Kosten können dem Landesverband in Rechnung gestellt werden.

4.4  

Die Landratsämter werden gebeten, jährlich alle in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden israelitischen Friedhöfe zu besichtigen. Sie stellen Mängel im Benehmen mit der Gemeinde und dem Friedhofspfleger ab und übermitteln dem Landesverband einen Besichtigungsbericht; im Falle der Feststellung schwerwiegender Mängel leiten sie einen Abdruck unmittelbar dem Staatsministerium des Innern zu.
In jedem Jahr werden einzelne Friedhöfe vom Staatsministerium des Innern zusammen mit dem Landesverband und den zuständigen Landratsämtern und Gemeinden besichtigt und der Erhaltungs- und Pflegezustand überprüft.