Inhalt

Text gilt ab: 21.03.2003

5.

Auf die „Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen“ des Robert Koch-Instituts, das wesentliche Hinweise zum Vollzug der §§ 33 bis 36 Abs. 1 IfSG enthält, wird hingewiesen (Internet des RKI: http://www.rki.de/INFEKT/INF_A-Z/MBL/WIEDERZULASSUNG01.HTM sowie Internet des StMGEV:1http://www.vis-ernaehrung.bayern.de/de/left/fachinformation/risiken/erreger/erreger)1.

1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr: StMUGV: www.vis-ernaehrung.bayern.de/de/left/fachinformationen/verbraucherschutz/hygiene/hygiene-ix.htm