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Text gilt ab: 01.06.2023
Fassung: 15.10.2003
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2038.3.3.2-J

Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung ZJS)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 15. Oktober 2003, Az. 2240 - PA - 1243/99
(JMBl. S. 204)

Zitiervorschlag: Hilfsmittelbekanntmachung ZJS vom 15. Oktober 2003 (JMBl. S. 204), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. April 2023 (BayMBl. Nr. 234) geändert worden ist
Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 bestimmt der Prüfungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung:

I.

Bei der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind als Hilfsmittel zugelassen:
1.
im schriftlichen und im mündlichen Teil:

1.1

Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband)

1.2

Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband)

1.3

Ziegler/Tremel, Gesetze des Freistaates Bayern (Loseblattsammlung)

1.4

Beck'sche Textausgaben, Aktuelle Steuertexte

1.5

Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5006, Arbeitsgesetze (ArbG)

1.6

Europarecht, Textausgabe, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

1.7

Kalender
2.
im schriftlichen Teil zusätzlich:

2.1

Bürgerliches Gesetzbuch von Grüneberg

2.2

Handelsgesetzbuch von Hopt

2.3

Zivilprozessordnung von Thomas/Putzo

2.4

Strafgesetzbuch von Fischer

2.5

Strafprozessordnung von Meyer-Goßner/Schmitt

2.6

Verwaltungsgerichtsordnung von Kopp/Schenke

2.7

Verwaltungsverfahrensgesetz von Kopp/Ramsauer

2.8

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung (BauGB, BauNVO) von Jäde/Dirnberger

2.9

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Kroiß/Neurauter
3.
im mündlichen Teil zusätzlich:

3.1

für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 3 – Anwaltschaft:
Huff/Löwe (Hrsg.), Anwaltliches Berufsrecht

3.2

für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 4 – Wirtschaft:

3.2.1

Beck-Texte, Deutscher Taschenbuchverlag (dtv), Band 5009, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Kartellrecht (WettbR)

3.2.2

Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5563, Patent- und Designrecht

3.3

für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 5 – Arbeits- und Sozialrecht:
Aichberger, Sozialgesetzbuch, Textsammlung (Loseblattsammlung, ohne Ergänzungsband)

3.4

für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 6 – Internationales Recht und Europarecht:

3.4.1

Beck'sche Textausgaben, Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht

3.4.2

Sartorius Band II, Internationale Verträge – Europarecht (Loseblattsammlung)

3.5

für Prüfungsteilnehmer des Berufsfeldes 8 – Informationstechnologierecht und Legal Tech:

3.5.1

Beck-Texte, Deutscher Taschenbuch Verlag (dtv), Band 5598, Telemediarecht (TeleMediaR)

3.5.2

Huff/Löwe (Hrsg.), Anwaltliches Berufsrecht

II.

1.
Andere Hilfsmittel, auch Rechner, Mobiltelefone und sonstige technische Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.
2.
Der Besitz oder die Benutzung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet.
3.
Schreibpapier darf nicht mitgebracht werden.

III.

1.
Von den in Abschnitt I Nrn. 1.1, 1.2, 1.3, 3.3 sowie 3.4.2 zugelassenen Hilfsmitteln ist jeweils nur ein Exemplar zugelassen. Die bis 14 Tage vor Beginn des schriftlichen Teils bzw. bis einen Tag vor dem individuellen Termin des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers jeweils zuletzt erschienenen Ergänzungslieferungen der in Satz 1 genannten Hilfsmittel können bei diesem Teil zusätzlich mitgebracht werden. Soweit solche Ergänzungslieferungen bereits eingeordnet sind, können die ausgeschiedenen Blätter mitgebracht werden.
2.
Von den übrigen Hilfsmitteln sind jeweils zwei verschiedene Auflagen zugelassen.
3.
Ergänzungslieferungen bzw. Neuauflagen, die später als 14 Tage vor dem ersten Prüfungstag des schriftlichen Teils bzw. am Tag des individuellen Termins des mündlichen Teils eines Prüfungsteilnehmers erscheinen, sind nicht zugelassen.

IV.

1.
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind, außer in dem in Abschnitt I Nr. 2.9 genannten Hilfsmittel, bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.
2.
Beilagen und eingefügte Blätter sind nicht zugelassen. Ausgenommen sind Beilagen, die vom Verlag den zulässigen Hilfsmitteln beigegeben werden.
3.
Die Verwendung von Registern ist zulässig, sofern diese unbeschriftet sind oder ausschließlich Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) beinhalten und nicht der Umgehung des Kommentierungsverbotes dienen.
V.
Die Prüfungsteilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.

VI.

1.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
2.
Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Zweite Juristische Staatsprüfung vom 6. Juni 2000 (JMBl S. 94) außer Kraft, soweit sich nicht deren Fortgeltung aus vorliegender Bekanntmachung ergibt.