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Text gilt ab: 01.04.2001
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2032.4-U

Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
vom 24. Juli 2001, Az. 12f-0561.0-2001/9

(AllMBl. S. 327)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind vom 24. Juli 2001 (AllMBl. S. 327)

Für die Beamten und Angestellten der Wasserwirtschaftsverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Gewässern tätig sind und innerhalb ihres Bezirks regelmäßig gleichartige Dienstreisen durchführen, werden gemäß Art. 19 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) an Stelle der Reisekostenvergütung nach Art. 4 Nrn. 3 und 4 BayRKG folgende monatliche Pauschvergütungen festgesetzt, die nachträglich zu zahlen sind: