Inhalt

Text gilt ab: 30.07.2001

2. Zuschlag zur Pauschvergütung

Haben Straßenmeister beziehungsweise Straßenmeister-Stellvertreter neben dem eigenen Bezirk vorübergehend noch einen weiteren Bezirk zu betreuen (z.B. bei Urlaubs- oder Krankheitsvertretung), so erhalten sie neben der Pauschvergütung nach Nummer 1 einen monatlichen Zuschlag von 49 €.