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Text gilt ab: 30.07.2001

1. Pauschvergütung

Straßenmeister als Leiter einer Autobahnmeisterei oder einer Straßenmeisterei sowie deren ständige Vertreter erhalten für Dienstreisen innerhalb ihres Straßenmeistereibezirks und bis zu 10 km außerhalb eine monatliche Pauschvergütung von 112 €.