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Text gilt ab: 30.07.2001
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2032.4-B

Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 25. Juni 2001, Az. IIZ4-0561.0-006/01

(AllMBl. S. 264 (Nr. 7))

Zitiervorschlag: Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern über die Pauschvergütungen für Beamte und Angestellte der Bayerischen Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind, vom 25. Juni 2001 (AllMBl. S. 264 (Nr. 7))

Für die Beamten und Angestellten der Staatsbauverwaltung, die im Aufsichtsdienst an Straßen tätig sind und innerhalb ihres Straßenmeistereibezirkes regelmäßig gleichartige Dienstreisen durchführen, werden gemäß Art. 19 des Bayerischen Reisekostengesetzes - BayRKG - an Stelle der Reisekostenvergütung nach Art. 4 Nummern 3 und 4 BayRKG folgende monatliche Pauschvergütungen festgesetzt, die nachträglich zu zahlen sind: