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ScientOöD
Text gilt ab: 01.01.2002
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2030.3-F

Hinweise zur Vereinbarkeit von Beziehungen zur Scientology-Organisation mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst
(BayBek Scientology-Organisation – ScientOöD)

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 29. Oktober 1996, Az. 476-1-160

(AllMBl. S. 699)

(StAnz. Nr. 44)

(FMBl. S. 442)

Zitiervorschlag: BayBek Scientology-Organisation (ScientOöD) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 699, StAnz. Nr. 44, FMBl. S. 442), die durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AllMBl. S. 620 StAnz. Nr. 50) geändert worden ist

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Der Absolutheitsanspruch sowie die totale Disziplinierung und Unterwerfung unter die Ziele der Organisation führen zu einem Konflikt mit den Dienstpflichten eines Beamten oder eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst. Sie können Zweifel begründen, ob Personen, die in Beziehungen zu dieser Organisation stehen, die Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst besitzen.
Aus einer Reihe von Festlegungen und dem Selbstverständnis der Organisation ergeben sich außerdem Anhaltspunkte für Bestrebungen der Organisation, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der verfassungsmäßigen Organe zum Ziel haben.
Um diesen Gefahren wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: