Inhalt

Text gilt ab: 29.06.2009

2. Allgemeine Grundsätze

Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige, unentgeltliche
Geld-
oder
Sachleistungen
zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke im Sinne von § 10b EStG zugunsten spendenbegünstigter Körperschaften (siehe unten Nr. 5). Sie können den Kommunen
selbst für entsprechende eigene Zwecke oder
als Durchlaufspenden zufließen (siehe unten Nr. 3.2).