Inhalt

Text gilt ab: 07.08.1995

3.   Information

Das Staatsministerium des Innern unterstützt die Anstrengungen der Kommunen zur Verwaltungsreform. Dazu sind Kenntnisse über begonnene oder geplante Aktivitäten notwendig. Nur so kann ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Fortentwicklung des geltenden Rechts erkannt werden. Die Reformkommunen können dem Staatsministerium des Innern dabei helfen, indem sie über ihre Aktivitäten informieren. Um diese Daten in leicht auswertbarer standardisierter Form zu erfassen, wurde der in der Anlage beigefügte Erhebungsbogen entwickelt. Darüber hinaus besteht großes Interesse an bereits vorhandenen Erfahrungsberichten, Maßnahmekatalogen, Projektbeschreibungen und dergleichen.
Die so gewonnenen Informationen sollten im Gegenzug den Kommunen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch zur Verfügung gestellt werden. So werden Kenntnisse, die anderswo bereits gemacht wurden, bekannt und können genützt werden. Deshalb liegt es im Interesse der Kommunen, den Erhebungsbogen auszufüllen, damit das Staatsministerium des Innern eine möglichst vollständige Kenntnis der bei bayerischen Kommunen laufenden Reformvorhaben hat.
Diese Bitte richtet sich an alle Reformkommunen, unabhängig davon, ob deren Reformmaßnahmen sich innerhalb des geltenden Rechts bewegen oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Die Rechtsaufsichtsbehörden werden gebeten, die Kommunen entsprechend zu beraten sowie Formulare für den Erhebungsbogen vorzuhalten und im Bedarfsfall zuzuleiten.