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Text gilt ab: 06.07.1992
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Kommunales Wohnungswesen; Veräußerungen und Vermietungen unter Wert durch Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 15. November 1988, Az. IB3-3036-29/4 (87)

AllMBl. S. 895


2023-I
Kommunales Wohnungswesen;
Veräußerungen und Vermietungen unter Wert durch Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 15. November 1988 Az.: IB3-3036-29/4(87),
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Mai 1992 (AllMBl S. 535)
Diese Bekanntmachung enthält Hinweise für Gemeinden, die zur Förderung sozial angemessenen Wohnens unter Wert Grundstücke veräußern oder eigene Wohnungen oder Wohnungen ihrer Wohnungsunternehmen zur Nutzung überlassen wollen. Sie gilt entsprechend für die Landkreise, für die Bezirke, für die Verwaltungsgemeinschaften, für die Zweckverbände und für die anderen öffentlich-rechtlichen kommunalen Zusammenschlüsse mit eigener Rechtspersönlichkeit, die das kommunale Wirtschaftsrecht anwenden. Sie ist von den Aufsichtsbehörden zu beachten.