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VwVEBV
Text gilt ab: 01.07.1987

9.   Zu § 9

Nach § 31 Abs. 2 KommHV sind bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen die Vergabegrundsätze des Staatsministeriums des Innern anzuwenden. Bisher hat das Staatsministerium des Innern Grundsätze für die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ erlassen (IMBek vom 4. Juni 1987, MABl S. 380). Danach ist vor allem die VOB (Teile A, B und C) auch von Eigenbetrieben zu beachten.