Inhalt

VVKommHV
Text gilt ab: 01.10.2016

Zu § 8

Bei der Veranschlagung im Sammelnachweis ist auf Grund der Haushaltssystematik eine Zusammenfassung nach Sachgesichtspunkten auch dann möglich, wenn die Mittel von verschiedenen Stellen bewirtschaftet werden. Eine gemeinsame Bewirtschaftung durch eine Stelle kann zweckmäßig sein; sie ist nicht Voraussetzung für die Aufstellung von Sammelnachweisen.