Inhalt

Text gilt ab: 23.06.1976
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2020.1-I

Muster einer Straßenreinigungssatzung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 7. Juni 1976, Az. IB1-3003-34/15

(AllMBl. S. 480)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Muster einer Straßenreinigungssatzung vom 7. Juni 1976 (AllMBl. S. 480)

Gemäß Art. 25 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) wird das in der Anlage abgedruckte Muster einer Straßenreinigungssatzung erlassen.
Das Satzungsmuster ist inhaltlich auf das mit Bek vom 5. Juni 1976 (MABl S. 473) erlassene Muster einer auf Art. 51 BayStrWG gestützten Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter und auf die mit Bek vom 7. Juni 1976 (MABl S. 482) erlassene Mustersatzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr abgestimmt. Eine einheitliche Übernahme der angebotenen Muster wird empfohlen.
Weil die Satzung auf die Verordnung nach Art. 51 BayStrWG verweist, ist darauf zu achten, dass im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Satzung eine Verordnung nach Art. 51 BayStrWG wirksam ist und darin die Regelungen, auf die Bezug genommen wird (§§ 4 und 12 Abs. 2), getroffen sind. Sind in der Verordnung Reinigungsklassen gebildet, ist darauf zu achten, dass die Festlegungen im Straßenverzeichnis damit in Einklang stehen. Tritt die Verordnung nach Art. 51 BayStrWG erst nach der Straßenreinigungssatzung in Kraft, so ist letztere unwirksam.
In das Straßenverzeichnis können nur öffentliche Straßen aufgenommen werden, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen (vgl. dazu §§ 2 und 4 der Verordnung nach Art. 51 BayStrWG).
EAPl
63-631
MABl 1976 S. 480
02-020