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Text gilt ab: 26.08.1996
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2012.4.5-I

Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. August 1996, Az. IC6-0265.117/7 (96)

(AllMBl. S. 467)

Zitiervorschlag:

2012.4.5-I
Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) „Geräte für die Funkalarmierung “
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 5. August 1996 Az.: IC6-0265.117/7 (96)
An
die Regierungen
die Kreisverwaltungsbehörden
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Bayerische Beamtenfachhochschule
- Fachbereich Polizei -
das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei
die Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg, Würzburg
nachrichtlich an
die Rettungszweckverbände
Hiermit wird für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Sinn der Richtlinie für den nichtöffentlichen mobilen Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.10.1984, MABl S. 558) die überarbeitete
Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung “ Stand: Mai 1995 (Ausgabe 2)
eingeführt.
Diese Richtlinie ersetzt die mit Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) eingeführte Technische Richtlinie „Geräte für die Funkalarmierung“ Stand: Mai 1995.
Die Technische Richtlinie beinhaltet die Teile
A: Alarmgeber
B: Alarmumsetzer
C: Meldeempfänger und ortsfeste Empfangsfunkanlagen für Fernsteuer- und Fernwirkzwecke
D: Folgeruf-Anzeiger, Folgeruf-Empfänger
Die Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom 10.08.1995 (AllMBl S. 711) wird aufgehoben.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 122
GAPl 0265
AllMBl 1996 S. 467