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Text gilt ab: 23.12.1994

8. Polizeiverwaltungsamt

Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt ist gemäß § 4 Abs. 1 der ZuVOWiG vom 16. Dezember 1980 (GVBl S. 721) Verwaltungsbehörde im Sinn des § 36 OWiG, soweit es sich um die in § 4 Abs. 1 ZuVOWiG bezeichneten Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24 oder 24a StVG handelt.
Dem Polizeiverwaltungsamt gehört der Sicherheitsbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Schießstätten an (vgl. GemBek vom 3.4.1980, MABl S. 186).