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DVVstP
Text gilt ab: 01.03.2015
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2012.1-I

Dienstvorschrift für die Behandlung von Verwahrstücken bei staatlichen Polizeidienststellen
(DVVstP)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 23. August 1995, Az. IC5-2780.249

(AllMBl. S. 707)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Dienstvorschrift für die Behandlung von Verwahrstücken bei staatlichen Polizeidienststellen (DVVstP) vom 23. August 1995 (AllMBl. S. 707), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Februar 2015 (AllMBl. S. 76) geändert worden ist

An
alle Dienststellen der Bayerischen Landespolizei
das Präsidium der Bayerischen Grenzpolizei
das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
das Bayerische Landeskriminalamt
das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
die Bayerische Beamtenfachhochschule – Fachbereich Polizei –
nachrichtlich an
die Regierungen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern erlässt für den Dienstbereich der staatlichen Polizei folgende Dienstvorschrift: