Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2005

1.   Vorbemerkung

Menschenhandel – betroffen sind überwiegend Frauen – ist eine schwer wiegende Form internationaler, in der Regel auch organisierter Kriminalität. Seiner Bekämpfung ist deshalb national wie auch international ein hoher Stellenwert beizumessen.
Die Täter nutzen die in den Herkunftsländern ihrer Opfer vorherrschenden sozialen Verhältnisse für ihre Zwecke aus, versprechen den Frauen in der Anwerbungsphase meist seriöse Verdienstmöglichkeiten und führen sie in den meisten Fällen mit physischer und/oder psychischer Gewalt der Prostitution im Inland zu.
Die in ihrer Würde und Selbstbestimmung verletzten Opfer schrecken ihrerseits vor Anzeigenerstattungen und detaillierten Aussagen über ihre ausbeuterischen Zuhälter zurück. Ursächlich hierfür sind Einschüchterung, die Sprachbarriere, ihr eigener illegaler Aufenthalt in Deutschland und Angst vor weiteren Repressalien seitens der Täter oder deren Umfeld sowie Misstrauen gegenüber Polizei und Justiz. In den Strafverfahren gegen die Täter kommt den Zeugenaussagen der Opfer jedoch eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund sind neben einer effektiven Strafverfolgung auch weiterführende Betreuungsmaßnahmen für die Opfer durch Fachberatungsstellen sowie für begleitende Maßnahmen durch Sozial- und Ausländerbehörden sinnvoll und erforderlich.
Ein funktionierender Opferschutz erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der tangierten Behörden und Einrichtungen – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Die Zusammenarbeit basiert auf folgendem Grundverständnis:
Das Delikt Menschenhandel soll effektiv verfolgt, zur Anklage gebracht und die Täter verurteilt werden. Hierzu können Opferzeuginnen und Opferzeugen, die während der gesamten Verfahrensdauer in Deutschland verbleiben, wesentlich beitragen.
Die Opferzeuginnen und Opferzeugen haben ein Recht auf würdige Behandlung.
Die Situation der oft schwer traumatisierten Opferzeuginnen und Opferzeugen sowie die Möglichkeit einer Gefährdung auch durch ihre Aussagebereitschaft muss genauso wie die Durchführung des Strafverfahrens im Blickfeld aller Handelnden stehen.
Die Betreuung von Menschenhandelsopfern erfolgt durch die Fachberatungsstellen. Die Polizei soll – sofern keine Zeugenschutz- oder sonstigen polizeilichen Schutzmaßnahmen geboten sind – neben einer beweissicheren Ermittlungsführung weiterführende Betreuungsmaßnahmen prüfen. Die Polizei übernimmt hier eine Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion.