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ESIS
Text gilt ab: 01.08.2005

1. Vorbemerkung

1Die sicherheitsbedeutsamen Ereignisse der vergangenen Jahre haben die Notwendigkeit bestätigt, im Bedarfsfall allen Staatsbehörden, Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) und Verwaltungsgemeinschaften in Bayern möglichst rasch und auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten Informationen zu übermitteln. 2Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb mit Beschluss vom 5. Juli 2005 das Staatsministerium des Innern beauftragt, das im Jahr 2002 eingeführte „Elektronische Schnellinformationssystem“ (ESIS) auch in Zukunft vorzuhalten und in Abstimmung mit der Staatskanzlei und den Staatsministerien die erforderlichen Regelungen zu erlassen.
3ESIS dient der Übermittlung eilbedürftiger wichtiger Mitteilungen insbesondere über sicherheitsbedeutsame Ereignisse und Verhaltensmaßnahmen, ersetzt jedoch nicht die bestehenden Meldewege zur Abwehr akuter Gefahren. 4Die ESIS-Adressaten werden auf Grund der Eilbedürftigkeit der Übermittlung vorrangig elektronisch per E-Mail, in Ausnahmefällen per Fax informiert.