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Text gilt ab: 01.10.2022

6. Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Vollzugshinweise zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch bestimmte vertikale Eingriffe (Stand: 28. Mai 2015).