Inhalt

Text gilt ab: 30.08.2015
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

913-B

Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2012, TLS 2012

Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 26. August 2015, Az. IID4-43341-010/93

AllMBl. S. 425


Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof

1. Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen“, Ausgabe 2012, TLS 2012 sind von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie unter Beteiligung der Straßenbauverwaltung der Länder und der Industrien neu aufgestellt worden. 2Sie lösen damit die bisher geltenden TLS-Standards aus dem Jahre 2002 ab.

2. Anwendung

2.1 

Die TLS 2012 sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.

2.2 

Die im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/2013 des BMVBS vom 3. Januar 2013 (Az. StB12/7123.1/1/1150966), das in der TLS 2012 mit abgedruckt ist, aufgeführten Ergänzungen und Modifikationen sowie sonstigen Anmerkungen sind zu beachten und anzuwenden.

2.3 

Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch bei Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.

3. Außerkrafttreten

1Die TLS Ausgabe 2012 ersetzen die TLS Ausgabe 2002. 2Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 6. Dezember 2002 (AllMBl. 2003 S. 5) wird aufgehoben.

4. Bezugsmöglichkeiten

1Unter der Internet-Adresse www.nw-verlag.de besteht die Möglichkeit zum Download der TLS 2012 in elektronischer Form. 2Ein entsprechender Link erfolgt auch unter www.bast.de, Stichwort Veröffentlichungen/Technische Lieferbedingungen.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor