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Text gilt ab: 30.09.2015

3. Außerkrafttreten

1Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, ZTV BEB-StB 15“ ersetzen zusammen mit den „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Betonbauweisen, Ausgabe 2015, TL BEB-StB 15“ die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen – Betonbauweisen“, Ausgabe 2002 (ZTV BEB-StB 02). 2Die ZTV BEB-StB 02 sind nicht mehr anzuwenden. 3Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. Juni 2003 (AllMBl. S. 219) wird aufgehoben.